Kinderinfluencerin (KI; ChatGPT)
Kinderinfluencer & Sharenting · Kapitel 13

Wenn Kindheit zum
Geschäftsmodell wird

Kinder wachsen im Netz auf, bevor sie mitreden können. Family-Content kommerzialisiert Kindheit öffentlich und das meistens ohne Zustimmung der Kinder und ohne gesetzlichen Schutz.

34 %Eltern fragen nie um Erlaubnis
1.300Fotos bis zum 13. Geb.
35 %Kinder: Traumjob Influencer
78 %Missbrauchsf. 2022: selbstgeneriert
Sharenting
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Fragen Eltern vorher um Erlaubnis?
Nie gefragt
Manchmal gefragt
Normalerweise gefragt
Immer gefragt

Unter befragten 8- bis 15-Jährigen in Großbritannien wird nur jedes achte Kind vor dem Posten immer um Erlaubnis gefragt.
Ein Drittel wird nie gefragt.

YouGov UK 2019 (n = 863 Kinder, 8–15 J.)mindful.media
Sharenting
13
1.300 Fotos & Videos im Schnitt
bis zum 13. Geburtstag gepostet
Bevor ein Kind selbst ein Profil anlegt, existiert bereits ein umfangreicher digitaler Fußabdruck, der von den eigenen Eltern angelegt wird.

Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Kinder. In der Praxis wird es selten durchgesetzt, besonders wenn Eltern selbst die Urheber:innen sind.

Children’s Commissioner for England, zit. n. Internet Mattersmindful.media
Sharenting
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78 %der IWF-Fälle 2022
selbstgeneriert
Anstieg von 72 % (2021) auf 78 % (2022) – meist durch Grooming entstanden, nicht aus harmlosen Familienfotos. Ein wichtiger Unterschied für die Risikoeinschätzung.

Nicht das Urlaubsfoto ist die Hauptgefahr, sondern direkte Ansprache und Grooming von Kindern. Sharenting-Risiken und diese Zahl sollten nicht gleichgesetzt werden.

Internet Watch Foundation, Annual Report 2022mindful.media
Family-Influencer · Wenn Kindheit zum Geschäftsmodell wird
Kinderinfluencer
13
35 %wollen selbst
Influencer:in werden
56 % der ab 14-Jährigen halten Influencer:in bereits für einen normalen Beruf. Mehr als jede:r Dritte würde selbst gern einer werden.

Family-Accounts zeigen, wie man mit dem eigenen Kind Content macht und vermitteln Kindern, dass Reichweite und Anerkennung käuflich sind.

Bitkom-Repräsentativbefragung 2018 (n = 1.010, ab 14 J.)mindful.media
Kinderinfluencer
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Das Family-Influencer-Spektrum
Private Familienfotos
Teilprofessionell (monetarisiert)
Vollzeit-Kinderinfluencer
Eine qualitative Einordnung nach Risikograd.

Vollzeit-Kinderinfluencer arbeiten laut Fachliteratur wie Erwachsene im Content-Geschäft: ohne Arbeitsschutz, ohne Schulpflichtdispens, ohne garantierte Gewinnbeteiligung.

KJM – Handlungsempfehlungen Kinder-Influencingmindful.media
Kinderinfluencer
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seit 2020 Frankreichs Kinderinfluencer-
Schutzgesetz („Loi Studer“)
Ab bestimmten Grenzen (Dauer, Videoanzahl, Einkünfte) gilt eine Genehmigungspflicht. Der Großteil der Einkünfte fließt auf ein Treuhandkonto, das erst mit Volljährigkeit zugänglich wird.

Deutschland kennt keine vergleichbare Regelung. Kinderinfluencer sind hierzulande rechtlich weitgehend ungeschützt.

Loi n° 2020-1266 („Loi Studer“)mindful.media

Quellen: Internet Watch Foundation – Annual Report 2022 · Bitkom – Repräsentativbefragung 2018 · YouGov UK – Kinderbefragung zum Sharenting (2019) · Internet Matters – Sharenting-Ratgeber (zit. Children’s Commissioner) · KJM – Handlungsempfehlungen Kinder-Influencing · Frankreich – Loi n° 2020-1266 (Kinderinfluencer-Schutzgesetz)
Stand: August 2026

Wer die Sprache von Sharenting und Kinderinfluencer kennt, kann gezielter mit Kindern sprechen – und erkennt, wann eine harmlose Familienroutine zur Grenze wird.

SharentingSharenting

Kombination aus „Share“ und „Parenting“: Eltern teilen Fotos, Videos und Informationen über ihre Kinder in sozialen Netzwerken. Oft gut gemeint – aber ohne Zustimmung der Kinder und mit bleibendem digitalem Abdruck.

SharentingDigitaler Fußabdruck

Jedes geteilte Foto hinterlässt einen permanenten Datenpunkt. Auch gelöschte Inhalte existieren in Backups, Archiven und auf anderen Geräten weiter. Kinder können diesen Abdruck nicht rückgängig machen.

SharentingDigitale Einwilligung

Das rechtliche und ethische Konzept, dass Kinder ab einem gewissen Alter selbst entscheiden sollten, welche Informationen über sie geteilt werden. In Deutschland fehlt hierfür eine klare Rechtsgrundlage im Familienrecht.

SharentingRecht am eigenen Bild

In Deutschland schützt § 22 KUG auch Kinder: Keine Verbreitung ohne Einwilligung. In der Praxis wird es selten durchgesetzt – besonders wenn Eltern selbst die Urheber:innen sind.

KinderinfluencerFamily-Content

Videoinhalte, in denen Kinder als zentrale Protagonisten auftreten – von Urlaubsvideos bis zu Daily Vlogs. Einige Family-Accounts erreichen Millionen Follower:innen, während die Kinder selbst keine Kontrolle über die Inhalte haben.

KinderinfluencerPädokriminelle Nutzung

Geotags, Schuluniformen und Alltagsroutinen in Family-Content können Kinder für Fremde identifizierbar machen. 2022 waren 78 % der von der IWF bearbeiteten Missbrauchsfälle „selbstgeneriert“ – meist durch Grooming, nicht durch umgewidmete Familienfotos.

KinderinfluencerLoi Enfant Influenceur

Das französische Kinderinfluencer-Schutzgesetz von 2020 – das erste der Welt. Es regelt Arbeitszeiten, Einnahmen-Treuhandkonten und Löschrechte für Kinder. Deutschland hat kein vergleichbares Gesetz.

KinderinfluencerDigitales Erbe

Die Summe aller online verfügbaren Inhalte über eine Person. Kinder, die als Kinderinfluencer aufgewachsen sind, kämpfen als Erwachsene gegen ein digitales Erbe, das sie nicht gewählt haben – mit Konsequenzen für Beruf, Beziehungen und Privatsphäre.

Einordnung & Erfahrungen · Kapitel 13

Sharenting: Wenn Eltern über ihre Kinder posten

Wenn ich auf Social Media unterwegs bin, sehe ich regelmäßig Eltern, die Bilder ihrer Kinder teilen. Manche Accounts sind öffentlich einsehbar, andere privat. Für die Eltern mag das ein selbstverständlicher Teil des Familienalltags sein, für das Kind bedeutet es jedoch, dass Bilder und Informationen über die eigene Person dauerhaft digital verfügbar werden, ohne selbst darüber entscheiden zu können.
An anderer Stelle präsentieren sich Kinder und Jugendliche selbst in Posts, Stories oder Shorts: Sie tanzen, zeigen Tutorials oder teilen Ausschnitte aus ihrem Alltag. Hier entscheiden sie zumindest grundsätzlich selbst, was sie veröffentlichen möchten.
Noch einmal anders ist es, wenn Eltern ihre Kinder gezielt für Social Media einsetzen, um Reichweite aufzubauen oder mit den Inhalten Geld zu verdienen. Aus dem Teilen des Familienalltags kann dann ein Geschäftsmodell werden. Wie weit diese Entwicklung gehen kann und welche Fragen sich daraus ergeben, zeigt beispielsweise der Film „Babystar“ von Josha Bongard.
Diese unterschiedlichen Formen sollte man nicht in einen Topf werfen. Entscheidend ist die Frage, wer über die Veröffentlichung entscheidet, welche Interessen dahinterstehen und welche Folgen das für das Kind haben kann.Denn ein einmal veröffentlichtes Bild lässt sich nur schwer vollständig zurückholen. Dazu kommen mögliche Auswirkungen auf die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die spätere digitale Identität des Kindes.
Der Berufswunsch „Influencer“ begegnet mir dagegen im Schulalltag regelmäßig. Dabei geht es nicht nur um einen abstrakten Zukunftswunsch, sondern oft auch um konkrete Vorbilder aus Social Media, die scheinbar mühelos Reichweite, Aufmerksamkeit und ein attraktives Leben verbinden. Viele Kinder und Jugendliche sehen diese Inszenierungen, ohne den dahinterliegenden Aufwand, den Druck zur ständigen Selbstoptimierung oder die wirtschaftlichen Interessen zu erkennen.
Gleichzeitig zeigt sich diese Form der Selbstdarstellung auch im analogen Alltag: im Schulflur, auf dem Pausenhof oder in Gesprächen untereinander wird zunehmend bewusst inszeniert, wie man wirkt, was man trägt und wie man von anderen wahrgenommen wird. Die Zahlen aus der Studie decken sich dabei sehr deutlich mit dem, was ich in Gesprächen mit Schüler erlebe. Auf die Frage nach gesetzlichem Handlungsbedarf würde ich mit Ja antworten. Reine Aufklärung reicht aus meiner Sicht nicht. Gerade bei sehr jungen Kindern stellt sich die Frage, wie eine wirksame Einwilligung überhaupt möglich sein soll. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb unter anderem für ein altersdifferenziertes und beteiligungsorientiertes Einwilligungskonzept, stärkeren Schutz sehr junger Kinder und eine verbindliche medienpädagogische Begleitung. Das erscheint mir als sinnvoller Mittelweg zwischen einem pauschalen Verbot und einem bislang nur unzureichend geregelten Bereich.
Systemisch betrachtet geht es beim Sharenting um eine Spannung, die jede Familie kennt: Verbundenheit und Individuation.
Kinder brauchen beides: das Gefühl, zu ihrer Familie zu gehören und gleichzeitig die Erfahrung, dass ihre eigenen Grenzen und ihre Privatsphäre respektiert werden.
Mein Rat an Eltern wäre deshalb: Kinder nicht nur fragen, ob sie mit einem Foto einverstanden sind, sondern ihre Zustimmung ihrem Alter entsprechend tatsächlich einholen und ernst nehmen.
Eine einfache Faustregel kann dabei helfen:
Würde mein Kind dieses Bild als Erwachsener selbst veröffentlichen wollen?
Wenn die ehrliche Antwort „nein“ oder „unsicher“ lautet, ist das bereits eine gute Antwort darauf, ob das Bild heute veröffentlicht werden sollte.

Wissen ist der erste Schritt.
Handeln ist der zweite.

mindful.media setzt genau dort an, wo die Kommission es empfiehlt:
mit niedrigschwelliger Begleitung für Familien und evidenzbasierter Prävention für Einrichtungen.

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klicksafe.deEU-Initiative für Medienkompetenz – Infos, Unterrichtsmaterialien, Kampagnen für Kinder, Eltern & Lehrkräfte→ klicksafe.de
schau-hin.infoInitiative von ARD, ZDF, Bundesregierung – Mediennutzung von Kindern und Tipps für Eltern→ schau-hin.info
handysektor.deMedienanstalt NRW – Ratgeber rund um Smartphones und Apps für Jugendliche und Eltern→ handysektor.de
youngdata.deJugendportal zu Datenschutz und digitalen Rechten – für Jugendliche ab ca. 12 Jahren→ youngdata.de
internet-abc.dePlattform für Erstnutzer:innen: kindgerechte Erklärungen, Elterntipps und Materialien→ internet-abc.de
elternguide.onlineSchnelle, praxisnahe Informationen zu Apps, Spielen und Plattformen – speziell für Eltern→ elternguide.online
jugendschutz.netClearingstelle Jugendmedienschutz – prüft und beobachtet Inhalte im Netz→ jugendschutz.net
juuuport.dePeer-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche – Online-Beratung bei Cybermobbing u. a.→ juuuport.de
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fragfinn.deKinderfreundliche Suchmaschine (6–12 J.) – nur geprüfte Seiten, keine Werbung→ fragfinn.de
medien-kindersicher.deAnleitungen zur Einrichtung von Kindersicherungen auf allen gängigen Geräten und Plattformen→ medien-kindersicher.de
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Stand: Juni 2026 · Zusammengestellt von mindful.media

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