Wenn Kindheit zum
Geschäftsmodell wird
Kinder wachsen im Netz auf, bevor sie mitreden können. Family-Content kommerzialisiert Kindheit öffentlich und das meistens ohne Zustimmung der Kinder und ohne gesetzlichen Schutz.
Unter befragten 8- bis 15-Jährigen in Großbritannien wird nur jedes achte Kind vor dem Posten immer um Erlaubnis gefragt.
Ein Drittel wird nie gefragt.
bis zum 13. Geburtstag gepostet
Das Recht am eigenen Bild gilt auch für Kinder. In der Praxis wird es selten durchgesetzt, besonders wenn Eltern selbst die Urheber:innen sind.
selbstgeneriert
Nicht das Urlaubsfoto ist die Hauptgefahr, sondern direkte Ansprache und Grooming von Kindern. Sharenting-Risiken und diese Zahl sollten nicht gleichgesetzt werden.
Influencer:in werden
Family-Accounts zeigen, wie man mit dem eigenen Kind Content macht und vermitteln Kindern, dass Reichweite und Anerkennung käuflich sind.
Vollzeit-Kinderinfluencer arbeiten laut Fachliteratur wie Erwachsene im Content-Geschäft: ohne Arbeitsschutz, ohne Schulpflichtdispens, ohne garantierte Gewinnbeteiligung.
Schutzgesetz („Loi Studer“)
Deutschland kennt keine vergleichbare Regelung. Kinderinfluencer sind hierzulande rechtlich weitgehend ungeschützt.
Quellen:
Internet Watch Foundation – Annual Report 2022 ·
Bitkom – Repräsentativbefragung 2018 ·
YouGov UK – Kinderbefragung zum Sharenting (2019) ·
Internet Matters – Sharenting-Ratgeber (zit. Children’s Commissioner) ·
KJM – Handlungsempfehlungen Kinder-Influencing ·
Frankreich – Loi n° 2020-1266 (Kinderinfluencer-Schutzgesetz)
Stand: August 2026
Wer die Sprache von Sharenting und Kinderinfluencer kennt, kann gezielter mit Kindern sprechen – und erkennt, wann eine harmlose Familienroutine zur Grenze wird.
Kombination aus „Share“ und „Parenting“: Eltern teilen Fotos, Videos und Informationen über ihre Kinder in sozialen Netzwerken. Oft gut gemeint – aber ohne Zustimmung der Kinder und mit bleibendem digitalem Abdruck.
Jedes geteilte Foto hinterlässt einen permanenten Datenpunkt. Auch gelöschte Inhalte existieren in Backups, Archiven und auf anderen Geräten weiter. Kinder können diesen Abdruck nicht rückgängig machen.
Das rechtliche und ethische Konzept, dass Kinder ab einem gewissen Alter selbst entscheiden sollten, welche Informationen über sie geteilt werden. In Deutschland fehlt hierfür eine klare Rechtsgrundlage im Familienrecht.
In Deutschland schützt § 22 KUG auch Kinder: Keine Verbreitung ohne Einwilligung. In der Praxis wird es selten durchgesetzt – besonders wenn Eltern selbst die Urheber:innen sind.
Videoinhalte, in denen Kinder als zentrale Protagonisten auftreten – von Urlaubsvideos bis zu Daily Vlogs. Einige Family-Accounts erreichen Millionen Follower:innen, während die Kinder selbst keine Kontrolle über die Inhalte haben.
Geotags, Schuluniformen und Alltagsroutinen in Family-Content können Kinder für Fremde identifizierbar machen. 2022 waren 78 % der von der IWF bearbeiteten Missbrauchsfälle „selbstgeneriert“ – meist durch Grooming, nicht durch umgewidmete Familienfotos.
Das französische Kinderinfluencer-Schutzgesetz von 2020 – das erste der Welt. Es regelt Arbeitszeiten, Einnahmen-Treuhandkonten und Löschrechte für Kinder. Deutschland hat kein vergleichbares Gesetz.
Die Summe aller online verfügbaren Inhalte über eine Person. Kinder, die als Kinderinfluencer aufgewachsen sind, kämpfen als Erwachsene gegen ein digitales Erbe, das sie nicht gewählt haben – mit Konsequenzen für Beruf, Beziehungen und Privatsphäre.
Wissen ist der erste Schritt.
Handeln ist der zweite.
mindful.media setzt genau dort an, wo die Kommission es empfiehlt:
mit niedrigschwelliger Begleitung für Familien und evidenzbasierter Prävention für Einrichtungen.
Hilfe finden
31 kuratierte Anlaufstellen in 4 Kategorien: von Beratungshotlines über Meldestellen bis zu Datenschutzbeauftragten.
Zusammengestellt von mindful.media.
Hier findest du eine Auswahl hilfreicher Anlaufstellen rund um Medien, Beratung, Schutz und Rechte. Sorgfältig zusammengestellt von mindful.media. Klappe einfach die gewünschte Kategorie auf.
| Portal | Beschreibung | Link |
|---|---|---|
| klicksafe.de | EU-Initiative für Medienkompetenz – Infos, Unterrichtsmaterialien, Kampagnen für Kinder, Eltern & Lehrkräfte | → klicksafe.de |
| schau-hin.info | Initiative von ARD, ZDF, Bundesregierung – Mediennutzung von Kindern und Tipps für Eltern | → schau-hin.info |
| handysektor.de | Medienanstalt NRW – Ratgeber rund um Smartphones und Apps für Jugendliche und Eltern | → handysektor.de |
| youngdata.de | Jugendportal zu Datenschutz und digitalen Rechten – für Jugendliche ab ca. 12 Jahren | → youngdata.de |
| internet-abc.de | Plattform für Erstnutzer:innen: kindgerechte Erklärungen, Elterntipps und Materialien | → internet-abc.de |
| elternguide.online | Schnelle, praxisnahe Informationen zu Apps, Spielen und Plattformen – speziell für Eltern | → elternguide.online |
| jugendschutz.net | Clearingstelle Jugendmedienschutz – prüft und beobachtet Inhalte im Netz | → jugendschutz.net |
| juuuport.de | Peer-Beratung von Jugendlichen für Jugendliche – Online-Beratung bei Cybermobbing u. a. | → juuuport.de |
| feelok.de | Gesundheitsportal für Jugendliche – u. a. Themen Stress, Sucht, Medienwelt | → feelok.de |
| fragfinn.de | Kinderfreundliche Suchmaschine (6–12 J.) – nur geprüfte Seiten, keine Werbung | → fragfinn.de |
| medien-kindersicher.de | Anleitungen zur Einrichtung von Kindersicherungen auf allen gängigen Geräten und Plattformen | → medien-kindersicher.de |
| Angebot | Telefon / Kontakt | Zielgruppe & Zeiten |
|---|---|---|
| Nummer gegen Kummer – Kinder & Jugendliche | 116 111kostenlosMo–Sa 14–20 Uhr | Für Kinder und Jugendliche, die Rat und ein offenes Ohr suchen |
| Nummer gegen Kummer – Elterntelefon | 0800 111 0 550kostenlosMo–Fr 9–17 Uhr, Di & Do bis 19 Uhr | Beratung für Eltern bei Erziehungsfragen und Familienproblemen |
| Telefonseelsorge | 0800 111 0 111kostenlos 0800 111 0 22224/7 – rund um die Uhr | Anonyme Krisenberatung für alle Menschen, jeden Tag, zu jeder Stunde |
| mediensuchthilfe.info | → mediensuchthilfe.infoOnline-Beratung & Selbsthilfe | Informationen und Beratung bei problematischer Mediennutzung und digitaler Sucht |
| Weisser Ring | 116 006kostenlostäglich 7–22 Uhr – Opfer-Telefon | Soforthilfe für Kriminalitätsopfer – auch bei Online-Betrug und digitaler Gewalt |
| HateAid | → hateaid.orgBeratung & rechtliche Unterstützung | Hilfe bei digitaler Gewalt, Hass im Netz und Deepfakes |
| DHS Suchtberatung (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen) | → dhs.de/suchthilfe/suchtberatungBundesweite Beratungsstellensuche | Bundesweite Suchtberatung inkl. Medienabhängigkeit – anonym und kostenlos |
| Stelle | Zuständigkeit | Kontakt |
|---|---|---|
| BKA – Bundeskriminalamt | Meldung strafbarer Inhalte im Internet (Kindesmissbrauch, Terrorismus u. a.) | → bka.de |
| Internet-Beschwerdestelle | Gemeinsame Beschwerdestelle von eco & FSM – illegale und jugendschutzrelevante Inhalte melden | → internet-beschwerdestelle.de |
| jugendschutz.net – Meldestelle | Meldung von Inhalten, die Kinder und Jugendliche gefährden | → jugendschutz.net/meldestelle |
| BKA – Meldestelle Hetze im Internet | Zentrale Meldestelle für strafbare Hetze und Gewaltaufrufe im Netz | → bka.de/meldestelle-hetze |
| REspect! im Netz | Anlaufstelle gegen digitale Gewalt und Diskriminierung – Jugendstiftung Baden-Württemberg | → respectimnetz.de |
| eco – Beschwerdestelle | Verband der Internetwirtschaft – Beschwerden zu illegalen Online-Inhalten | beschwerden@eco.de |
| Medienanstalt Hamburg/SH | Zuständige Landesmedienanstalt für Hamburg und Schleswig-Holstein | → ma-hsh.de |
| Organisation | Schwerpunkt | Link |
|---|---|---|
| Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) | Bundesweite Verbraucherberatung inkl. digitale Dienste, Abzocke und AGB-Fragen | → vzbv.de |
| Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) | Lokale Beratung in Hamburg – persönlich, telefonisch und online | → vzhh.de |
| Datenschutz Hamburg | Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Beschwerden und Beratung | → datenschutz.hamburg.de |
| Unabhängiges Datenschutzzentrum SH | Datenschutzaufsicht für Schleswig-Holstein inkl. Schulen und öffentliche Stellen | → datenschutzzentrum.de |
| BfDI – Bundesbeauftragter für Datenschutz | Bundesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit – Beschwerde und Auskunft | → bfdi.bund.de |
| Digitalcourage e. V. | NGO für digitale Grundrechte – Kampagnen, Beratung, Datenschutz-Ratgeber | → digitalcourage.de |
Stand: Juni 2026 · Zusammengestellt von mindful.media
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Einordnung & Erfahrungen · Kapitel 13
Sharenting: Wenn Eltern über ihre Kinder posten
Wenn ich auf Social Media unterwegs bin, sehe ich regelmäßig Eltern, die Bilder ihrer Kinder teilen. Manche Accounts sind öffentlich einsehbar, andere privat. Für die Eltern mag das ein selbstverständlicher Teil des Familienalltags sein, für das Kind bedeutet es jedoch, dass Bilder und Informationen über die eigene Person dauerhaft digital verfügbar werden, ohne selbst darüber entscheiden zu können.
An anderer Stelle präsentieren sich Kinder und Jugendliche selbst in Posts, Stories oder Shorts: Sie tanzen, zeigen Tutorials oder teilen Ausschnitte aus ihrem Alltag. Hier entscheiden sie zumindest grundsätzlich selbst, was sie veröffentlichen möchten.
Noch einmal anders ist es, wenn Eltern ihre Kinder gezielt für Social Media einsetzen, um Reichweite aufzubauen oder mit den Inhalten Geld zu verdienen. Aus dem Teilen des Familienalltags kann dann ein Geschäftsmodell werden. Wie weit diese Entwicklung gehen kann und welche Fragen sich daraus ergeben, zeigt beispielsweise der Film „Babystar“ von Josha Bongard.
Diese unterschiedlichen Formen sollte man nicht in einen Topf werfen. Entscheidend ist die Frage, wer über die Veröffentlichung entscheidet, welche Interessen dahinterstehen und welche Folgen das für das Kind haben kann.Denn ein einmal veröffentlichtes Bild lässt sich nur schwer vollständig zurückholen. Dazu kommen mögliche Auswirkungen auf die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und die spätere digitale Identität des Kindes.
Der Berufswunsch „Influencer“ begegnet mir dagegen im Schulalltag regelmäßig. Dabei geht es nicht nur um einen abstrakten Zukunftswunsch, sondern oft auch um konkrete Vorbilder aus Social Media, die scheinbar mühelos Reichweite, Aufmerksamkeit und ein attraktives Leben verbinden. Viele Kinder und Jugendliche sehen diese Inszenierungen, ohne den dahinterliegenden Aufwand, den Druck zur ständigen Selbstoptimierung oder die wirtschaftlichen Interessen zu erkennen.
Gleichzeitig zeigt sich diese Form der Selbstdarstellung auch im analogen Alltag: im Schulflur, auf dem Pausenhof oder in Gesprächen untereinander wird zunehmend bewusst inszeniert, wie man wirkt, was man trägt und wie man von anderen wahrgenommen wird. Die Zahlen aus der Studie decken sich dabei sehr deutlich mit dem, was ich in Gesprächen mit Schüler erlebe. Auf die Frage nach gesetzlichem Handlungsbedarf würde ich mit Ja antworten. Reine Aufklärung reicht aus meiner Sicht nicht. Gerade bei sehr jungen Kindern stellt sich die Frage, wie eine wirksame Einwilligung überhaupt möglich sein soll. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb unter anderem für ein altersdifferenziertes und beteiligungsorientiertes Einwilligungskonzept, stärkeren Schutz sehr junger Kinder und eine verbindliche medienpädagogische Begleitung. Das erscheint mir als sinnvoller Mittelweg zwischen einem pauschalen Verbot und einem bislang nur unzureichend geregelten Bereich.
Systemisch betrachtet geht es beim Sharenting um eine Spannung, die jede Familie kennt: Verbundenheit und Individuation.
Kinder brauchen beides: das Gefühl, zu ihrer Familie zu gehören und gleichzeitig die Erfahrung, dass ihre eigenen Grenzen und ihre Privatsphäre respektiert werden.
Mein Rat an Eltern wäre deshalb: Kinder nicht nur fragen, ob sie mit einem Foto einverstanden sind, sondern ihre Zustimmung ihrem Alter entsprechend tatsächlich einholen und ernst nehmen.
Eine einfache Faustregel kann dabei helfen:
Würde mein Kind dieses Bild als Erwachsener selbst veröffentlichen wollen?
Wenn die ehrliche Antwort „nein“ oder „unsicher“ lautet, ist das bereits eine gute Antwort darauf, ob das Bild heute veröffentlicht werden sollte.