Auftragsbedingungen für Einrichtungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Charlott Hadrath-Uzunoğlu (mindful.media), Langereihe 75, 22941 Jersbek, nachfolgend „Anbieterin“, und Einrichtungen, Trägern und sonstigen Auftraggebenden, die nicht Verbraucher:innen im Sinne von § 13 BGB sind, nachfolgend „Auftraggeberin“.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Es steht nur Verbraucher:innen zu.

Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin gelten nur, soweit die Anbieterin ihnen in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch für Einkaufsbedingungen, die einem Auftrag beigefügt sind.

2. Angebot und Auftragserteilung

Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot der Anbieterin und dessen Annahme in Textform zustande.
Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot. Diese Bedingungen ergänzen es. Widersprechen sich beide, gilt das Angebot.

3. Leistungen und Formate

Die Anbieterin erbringt medienpädagogische und systemisch-beraterische Leistungen für Einrichtungen, insbesondere in diesen Formaten:

a)       Kostenloses Erstgespräch, 45 Minuten, in Präsenz oder online.

b)       Elternabend, 90 Minuten, in Präsenz oder online.

c)       Vortrag im Kollegium, 90 - 120 Minuten, in Präsenz.

d)       Workshop fürs Team, 3 Stunden, in Präsenz.

e)       Thementag, 6 – 8  Stunden, in Präsenz oder digital.

f)        Konzeptarbeit, Dauer nach Bedarf als begleiteter Prozess.

g)       Fallbesprechung und Supervision, 90 - 120 Minuten, in Präsenz oder online.

h)       Lagebild aus der Praxis, 90 Minuten.

i)        Begleitung übers Schuljahr, mehrere Bausteine mit festen Rücksprachen.

j)        Eigene Formate nach gemeinsamer Entwicklung.

Formate lassen sich kombinieren. Der konkrete Umfang, die Zahl der Teilnehmenden und die Themen ergeben sich aus dem Angebot.

Art der Leistung.
Die Leistungen sind medienpädagogischer und systemisch-beraterischer Natur. Sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder heilkundliche Behandlung und stellen keine Diagnose, Heilbehandlung oder Therapie im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar. Sie ersetzen ebenso wenig eine Rechtsberatung. Hinweise zu Datenschutz und Recht sind fachliche Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

4. Preise, Umsatzsteuer und Anfahrt

Die Preise ergeben sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.

Anfahrt und, sofern erforderlich, Übernachtung werden gesondert berechnet und im Angebot ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei mehrteiligen Aufträgen und bei der Begleitung übers Jahr kann die Anbieterin in Teilbeträgen abrechnen.

5. Terminabsage durch die Auftraggeberin

Ein vereinbarter Termin bindet Arbeitszeit, die sich kurzfristig nicht anderweitig vergeben lässt. Es gilt deshalb:

Zeitpunkt der Absage‍ ‍Ausfallhonorar

bis 14 Tage vor dem Termin keines

weniger als 14 Tage vorher 50 Prozent des vereinbarten Honorars

weniger als 72 Stunden vorher, 100 Prozent
bei Formaten über 3 Stunden

weniger als 48 Stunden vorher, 100 Prozent
bei Formaten bis 3 Stunden

Bereits entstandene Kosten für Anfahrt und Übernachtung sind unabhängig davon zu erstatten, soweit sie nicht storniert werden konnten.

Wird ein Termin auf Wunsch der Auftraggeberin innerhalb der Stornobedingungen (bis 14 Tage kein Ausfallhonorar, bis 72 Stunden vor dem Termin 50 Prozent) verschoben statt abgesagt und findet er innerhalb von drei Monaten statt, entfällt das Ausfallhonorar. Das gilt einmal je Termin.

Der Auftraggeberin bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Mitwirkung der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin stellt rechtzeitig bereit:

  • einen geeigneten Raum mit Bestuhlung und Verdunklungsmöglichkeit, bei Präsenzterminen

  • Beamer oder Bildschirm, Stromanschluss und, wo für das Format nötig, Ton und Internetzugang

  • bei Online-Terminen einen funktionsfähigen Zugang für alle Teilnehmenden

  • eine benannte Ansprechperson für Vorbereitung und Ablauf

  • die Einladung und Ankündigung gegenüber Elternschaft, Kollegium oder Teilnehmenden

Fällt eine dieser Voraussetzungen aus und lässt sich die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der Honoraranspruch bestehen.

Die Anbieterin ist auf Angaben der Auftraggeberin zu Ausgangslage, Altersgruppen und Vorerfahrungen angewiesen. Unzutreffende oder unvollständige Angaben gehen nicht zu Lasten der Leistungsqualität.

7. Absage durch die Anbieterin

Kann die Anbieterin einen Termin nicht wahrnehmen, etwa wegen Krankheit, bietet sie einen Ersatztermin an. Kommt kein Ersatztermin zustande, entfällt der Honoraranspruch und bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Verhindert ein Umstand außerhalb des Einflussbereichs beider Seiten einen Präsenztermin, etwa eine behördliche Anordnung, bieten beide Seiten zunächst die Durchführung im Online-Format an, soweit das Format das zulässt.

8. Fallbesprechung und Supervision

Die Fallbesprechung dient der fachlichen Reflexion im Team. Sie ist keine Therapie, keine Supervision im Sinne einer Ausbildungsanerkennung und keine Beratung der besprochenen Familie.

Die Auftraggeberin stellt sicher, dass Fälle pseudonymisiert eingebracht werden. Namen, Anschriften, Geburtsdaten und andere unmittelbar identifizierende Angaben zu Kindern, Familien und Beschäftigten gehören nicht in die Besprechung. Verantwortlich für die Auswahl und Aufbereitung der eingebrachten Informationen bleibt die Auftraggeberin.

Angaben zur Gesundheit oder zum seelischen Befinden werden nur verarbeitet, soweit sie für die fachliche Einordnung erforderlich sind. Die Anbieterin fertigt keine fallbezogenen Aufzeichnungen an, die über die Dauer der Besprechung hinaus aufbewahrt werden.

Alle Beteiligten behandeln Inhalte der Besprechung vertraulich. Die Anbieterin weist darauf hin, dass sie die Einhaltung dieser Pflicht durch Teilnehmende nicht gewährleisten kann.

Besteht der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, bleiben die Verfahren und Meldewege der Auftraggeberin maßgeblich. Die Anbieterin übernimmt keine Aufgaben nach § 8a SGB VIII.

9. Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen

Bei Formaten mit Kindern oder Jugendlichen bleibt die Aufsichtspflicht bei der Auftraggeberin. Eine pädagogische Fachkraft der Einrichtung ist während der gesamten Veranstaltung anwesend.

Die Einholung erforderlicher Einwilligungen der Erziehungsberechtigten, etwa für die Teilnahme oder für Aufnahmen, obliegt der Auftraggeberin.

10. Datenschutz

Beide Seiten verarbeiten personenbezogene Daten jeweils als eigene Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird mit diesen Bedingungen nicht begründet. Soll die Anbieterin ausnahmsweise weisungsgebunden Daten der Auftraggeberin verarbeiten, schließen beide Seiten dafür einen gesonderten Vertrag.

Teilnahmelisten, Anwesenheitsnachweise und Rückmeldebögen führt die Auftraggeberin. Werden sie an die Anbieterin übermittelt, geschieht das nur, soweit es für Abrechnung oder Teilnahmebescheinigungen erforderlich ist.

Aufnahmen in Bild und Ton während der Veranstaltung sind nur mit vorheriger Zustimmung beider Seiten zulässig.

Die Anbieterin verarbeitet die Kontaktdaten der Ansprechpersonen zur Durchführung des Auftrags. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf mymindfulmedia.de.

11. Nutzungsrechte

An Präsentationen, Handouts, Vorlagen und sonstigen Materialien erhält die Auftraggeberin ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung innerhalb der eigenen Einrichtung. Eingeschlossen ist die Weitergabe an das eigene Kollegium und, soweit das Material dafür bestimmt ist, an die eigene Elternschaft.

Nicht eingeschlossen sind die Weitergabe an andere Einrichtungen, die Veröffentlichung im Internet, die Bearbeitung und jede kommerzielle Verwertung. Träger mit mehreren Standorten vereinbaren den Nutzungsumfang gesondert im Angebot.

Ergebnisse der Konzeptarbeit, etwa ein Medien- oder Sicherheitskonzept, darf die Auftraggeberin uneingeschränkt für die eigene Einrichtung nutzen, fortschreiben und veröffentlichen. Die zugrunde liegenden Vorlagen und Bausteine der Anbieterin bleiben von dieser Erlaubnis ausgenommen.

Die Anbieterin darf die Auftraggeberin unter Nennung des Formats als Referenz benennen, sofern die Auftraggeberin dem in Textform zugestimmt hat.

12. Begleitung übers Schuljahr

Die Begleitung übers Schuljahr wird für die im Angebot genannte Laufzeit geschlossen. Sie verlängert sich nicht automatisch.

Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von acht Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Bereits erbrachte Bausteine werden anteilig abgerechnet, bereits terminierte Bausteine innerhalb der Frist nach Abschnitt 5.

13. Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

Die Anbieterin schuldet eine fachgerechte Leistung, nicht das Eintreten eines bestimmten Ergebnisses. Entscheidungen der Einrichtung, die auf Grundlage der Beratung getroffen werden, verantwortet die Einrichtung.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit die Auftraggeberin Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.